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Länger Arbeiten für das Wachstum

Bundesregierung veröffentlicht Eckpunkte der Wachstumsinitiative für Deutschland
Länger Arbeiten für das Wachstum
Aktuelles
02.10.2024

Länger Arbeiten für das Wachstum

Bundesregierung veröffentlicht Eckpunkte der Wachstumsinitiative für Deutschland

Die Bundesregierung hat vor Kurzem zusammen mit dem Haushalt 2025 ihre Wachstumsinitiative für Deutschland vorgestellt. Diese enthält Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen, die die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland stärken und für weniger Bürokratie sorgen sollen. Auch für Senioren enthält die Wachstumsinitiative eine Reihe von Maßnahmen, die teilweise bereits in Gesetzentwürfen enthalten sind. Welche Maßnahmen dann tatsächlich umgesetzt werden, bleibt wie immer abzuwarten, denn die Gesetzentwürfe werden aktuell in den Ausschüssen beraten und müssen noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Regierung will Weiterbeschäftigung erleichtern

Viele Arbeitsverträge beinhalten eine Klausel, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch endet. Doch im Zeitalter des akuten Fachkräftemangels möchten viele Unternehmen ihre Mitarbeitenden auch als Senioren weiterbeschäftigen. Doch das ist nach dem aktuellen Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) nicht so einfach, denn eine sachgrundlose Befristung ist danach nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (sog. „Vorbeschäftigungsverbot“). Damit im Anschluss an ein mit Renteneintritt endendes Beschäftigungsverhältnis ein befristeter Arbeitsvertrag mit den Senioren abgeschlossen werden kann, soll dieses Vorbeschäftigungsverbot fallen.

Versicherungsbeiträge sollen Rentnern zugutekommen

Auch wer als Rentner einen Arbeitsvertrag abschließt, bleibt grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das gilt zumindest für die Kranken- und Pflegeversicherung. Nach momentaner Rechtslage werden Altersrentner mit Erreichen der Regelaltersrente allerdings beitragsfrei in der Rentenversicherung. Der Arbeitgeber dagegen muss weiterhin den Beitragsanteil zur Rentenversicherung zahlen, ohne dass dies jedoch die Rentenansprüche des Arbeitnehmers erhöhen würde. Nur wenn der Rentner auf seine Versicherungsfreiheit verzichtet, werden weiterhin Rentenpunkte erworben, die die Rentenansprüche des Arbeitnehmers erhöhen.

Die Bundesregierung plant nun, den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung zu streichen und an den Arbeitnehmer auszahlen zu lassen, falls der Arbeitnehmer sich gegen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung entscheidet.

Auch zur Arbeitslosenversicherung müssen Rentner als Arbeitnehmer mit Erreichen der Regelaltersgrenze keine Beiträge mehr zahlen. Der Arbeitgeberanteil fällt jedoch weiter an. Auch hier plant die Regierung, den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung zu streichen und an den Arbeitnehmer auszahlen zu lassen.

Rentenaufschubprämie für späteren Renteneintritt

Nach aktueller Rechtslage bewirkt ein Aufschieben des Renteneintritts eine Erhöhung des späteren Rentenanspruchs um 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr). Werden Arbeitnehmer nach Erreichen des Renteneintrittsalters weiterbeschäftigt und verzichten sie auf die Versicherungsfreiheit, erhöhen die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge zusätzlich die spätere Rente.

Die Bundesregierung plant nun, dass Arbeitnehmer statt einer späteren dauerhaften Erhöhung ihrer Rente ab dem Jahr 2028 auch eine Einmalzahlung für den Rentenaufschub wählen können. Dabei erhält der Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung. Voraussetzung ist, dass der Rentenbeginn mindestens um 12 Monate hinausgeschoben wird und in der Zeit bis zum späteren Rentenbeginn eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Der Rentenaufschub soll auf maximal 36 Monate begrenzt sein. Darüber hinaus soll der Arbeitnehmer auch den seitens der Rentenversicherung eingesparten Beitrag zur Krankenversicherung ausgezahlt bekommen.

Anpassung des Einkommensteuertarifs

Die Wachstumsinitiative beinhaltet verschiedene Maßnahmen, mit denen der Effekt der sogenannten kalten Progression in den Jahren 2025 und 2026 vermieden werden soll. Darunter ist eine Erhöhung der durchschnittlichen Steuerbelastung zu verstehen, zu der es kommt, wenn Gehaltserhöhungen zwar die Inflation ausgleichen, jedoch nicht die damit verbundenen höheren Steuerzahlungen.

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 soll rückwirkend der Tarif für 2024 an die Inflation angepasst werden. Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz werden die Entlastungen für 2025 und 2026 geplant. Daher soll der Grundfreibetrag für das Jahr 2025 auf 12.084 Euro und für das Jahr 2026 auf 12.336 Euro steigen.

Mehr Netto vom Brutto

Einen Beitrag zu mehr Frauenerwerbstätigkeit soll die Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV leisten. Damit soll schon unterjährig die Steuerlast möglichst genau ermittelt und korrekt auf beide Ehegatten verteilt werden. Davon können auch Senioren profitieren, insbesondere wenn ein Partner noch voll beschäftigt ist und der andere Partner als Senior nur noch in Teilzeit arbeitet. Die entsprechende Regelung ist ebenfalls im Steuerfortentwicklungsgesetz vorgesehen.

Des Weiteren plant die Regierung Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuer- und beitragsfrei zu belassen. Eine analoge Regelung für Teilzeitbeschäftigte, die Überstunden leisten, wird in dem Eckpunktepapier nicht erwähnt. Zusätzlich sollen Möglichkeiten zur Abweichung von der nach dem Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Tageshöchstarbeitszeit geschaffen werden.

Bürokratie soll abgebaut werden

Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel wird zwar wohl noch etwas auf sich warten lassen, aber die Bundesregierung hat sich vorgenommen, jedes Jahr ein Bürokratie-Entlastungsgesetz vorzulegen. Dazu sollen in den Ministerien verpflichtende „Praxis-Checks“ vorgenommen werden, die in das jährliche Gesetz einfließen. Über ein Online-Portal sollen auch Bürger Vorschläge machen können.

Fazit

Der große Wurf ist auch diesmal nicht dabei, sondern es sind viele Einzeländerungen auf dem Zettel der Bundesregierung. Ob diese alle so umgesetzt werden, bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

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