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Was bringt der Koalitionsvertrag steuerlich?

Überblick über die geplanten Maßnahmen der Großen Koalition

Was bringt der Koalitionsvertrag steuerlich?
Aktuelles
17.04.2025 — Lesezeit: 5 Minuten

Was bringt der Koalitionsvertrag steuerlich?

Überblick über die geplanten Maßnahmen der Großen Koalition

Union und SPD haben ihren Koalitionsvertrag mit „Verantwortung für Deutschland“ überschrieben. Nach einer turbulenten Zeit soll Anfang Mai der Bundeskanzler gewählt und die Pläne aus dem veröffentlichten Koalitionsvertrag sollen in die Tat umgesetzt werden. Doch was genau erwartet Unternehmer, Arbeitnehmer und alle Steuerpflichtigen steuerlich in den nächsten vier Jahren?

Investitionen für mehr Wachstum

Die aktuelle Regelung für eine degressive Abschreibung ist zum 31. Dezember 2024 ausgelaufen. Die Koalition plant, die degressive Abschreibung in Form einer 30 Prozent Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen in den Jahren 2025, 2026 und 2027 wieder einzuführen. Des Weiteren sollen die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien künftig von der Steuer absetzbar sein.

Steuersenkungen erst später

Die Körperschaftsteuer in Höhe von derzeit 15 Prozent soll in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden. Die Absenkung soll allerdings erst mit dem 1. Januar 2028 beginnen. Um Personengesellschaften und Einzelunternehmen, deren Einkünfte normalerweise nicht der Körperschaftsteuer unterliegen nicht zu benachteiligen und eine rechtsformneutrale Besteuerung zu ermöglichen, soll das Optionsmodell (Option zur Körperschaftsteuer) und die Thesaurierungsbegünstigung (Verschiebung der Besteuerung in die Zukunft) wesentlich verbessert werden. Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll ebenfalls zur Mitte der Legislaturperiode gesenkt werden. Nähere Ausführungen werden im Koalitionsvertrag nicht gemacht. Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen. Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz wird von 200 auf 280 Prozent erhöht.

Förderung der E-Mobilität

Wie auch schon die Vorgänger-Regierung möchte die Koalition die E-Mobilität fördern. Dazu soll eine Sonderabschreibung für E-Autos und eine Kfz-Steuerbefreiung für diese Fahrzeuge bis zum Jahre 2035 verabschiedet werden.

Stellen Unternehmer ihren Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, haben diese einen geldwerten Vorteil zu versteuern. Die Bemessungsgrundlage beträgt bei E-Autos mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro lediglich ein Viertel des Bruttolistenpreises. Die Koalition plant die Anhebung dieser Grenze auf 100.000 Euro.

Bürokratie hin – Bürokratie her

Freude bei den Gastronomen, denn die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Zudem soll die Bonpflicht wieder abgeschafft werden. Dafür soll aber für Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden.

Die digitale Abgabe von Steuererklärungen möchte die Koalition schrittweise verpflichtend machen. Für einfache Steuerfälle sollen vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen sukzessive ausgeweitet werden. Ziel ist es auch, Körperschaften und Personengesellschaften schrittweise auf die Selbstveranlagung umzustellen.

Freude bei Land- und Forstwirten

Auf eine bürokratische Aufgabe weniger dürfen sich Land- und Forstwirte freuen, denn die Stoffstrombilanzverordnung soll abgeschafft werden. Daneben soll eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage geschaffen und die Agrardiesel-Rückvergütung vollständig wieder eingeführt werden.

Steuererleichterungen für Arbeitnehmer im Koalitionsvertrag geplant

Die Koalition plant, Zuschläge für Überstunden bei Vollzeittätigkeit steuerfrei zu stellen. Als Vollzeitarbeit gelten dabei 34 Stunden (tariflich) bzw. 40 Stunden (nicht tariflich). Wenn Arbeitgeber an Teilzeitbeschäftigte eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll diese steuerlich begünstigt werden. Außerdem soll die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch steuerliche Anreize für Mitglieder attraktiver gestaltet werden.

Geplant ist  auch, die Pendlerpauschale zum 1. Januar 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft zu erhöhen. Wie dies mit den ebenfalls im Koalitionsvertrag enthaltenen Plänen zur Einführung einer Arbeitstagepauschale, in der Werbungskosten für Arbeitnehmer zusammengefasst werden, zusammenpasst, bleibt abzuwarten.

Zum Einsatz von Saisonarbeitskräften plant die zukünftige Regierung, die Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung auf 90 Tage (aktuell 70 Tage) auszuweiten.

Stärkung des Ehrenamtes

Die neue Regierung möchte die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro anheben. Des Weiteren soll die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro erhöht werden. Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro sollen vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden.

Änderungen für Eltern und Kinder

Die neue Regierung plant, bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags auch das Kindergeld anzuheben und die Entlastungswirkung von Kinderfreibeträgen und Kindergeld anzugleichen.  Die finanzielle Situation von Alleinerziehenden soll durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags verbessert werden. Auch beim Elterngeld sind Änderungen geplant. So sollen die Auszahlungsbeträge erhöht sowie die Einkommensgrenze, der Mindest- und Höchstbetrag angehoben werden. Die Regierung möchte einen Mutterschutz für Selbständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen.

Für eine gute Altersvorsorge soll zum 1. Januar 2026 eine Frühstart-Rente eingeführt werden. Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, sollen pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein.

Geplante Änderungen in der Sozialversicherung

Die Koalition möchte das Statusfeststellungsverfahren reformieren und Scheinselbständigkeit verhindern. Dies vor allem in Hinblick auf die durch die ergangene Rechtsprechung im Bildungsbereich entstandene Unsicherheit. Alle neuen Selbständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, sollen gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Des Weiteren soll der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung stabil gehalten und das Abgabeverfahren durch Pauschalierungen vereinfacht werden.

Rüstige Rentner profitieren von Steuerfreiheit

Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bekommen. Dieser Wert orientiert sich an der oberen Grenze der Gleitzone vom Midi-Job zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Koalition prüft dabei insbesondere die Nichtanwendbarkeit der Regelung bei Renteneintritten unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersrente, die Beschränkung der Regelung auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und die Anwendung des Progressionsvorbehalts.

Fazit: Die 146 Seiten des Koalitionsvertrages enthalten nur wenige konkrete steuerliche Vorhaben, die zudem unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen. Welche Pläne letztendlich in ein Gesetz münden und wann, bleibt abzuwarten.

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